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Dr. Birgit Laubach

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Langjährige Geschäftsführerin der Heinrich-Böll-Stiftung, 1949 in Wiesbaden geboren, studierte Rechtswissenschaften, Psychologie und Philosophie an den Universitäten Mainz, Genf und Heidelberg.

Ihre Dissertation schrieb sie zum Thema „Europäische Bürgerrechte für Ausländer und Ausländerinnen“. Ab 1972 arbeitete sie als Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für Sozialpädagogik in Frankfurt am Main und ist seit 1976 als Rechtsanwältin tätig.

Für die erste Bundestagsfraktion der Grünen war Birgit Laubach 1984 beratend im Bereich Frauenpolitik tätig, unter anderem als Mitautorin des Antidiskriminierungsgesetzes. Ab 1986 baute sie die neue Behörde der "Frauenbevollmächtigten in der Hessischen Landesregierung" mit auf. Birgit Laubach ist für den bundesweit ersten verbindlichen Frauenförderplan des Landes Hessen verantwortlich.

Von 1990 bis April 2002 war sie zunächst Justitiarin der ostdeutschen Bundestagsgruppe von Bündnis 90/Die Grünen, seit 1994 Justitiarin und stellvertretende Fraktionsgeschäftsführerin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

Birgit Laubach ist Mitautorin des Einwanderungsgesetzes. Sie hat zahlreiche Artikel in juristischen und anderen Fachzeitschriften veröffentlicht. Sie erarbeitete als Mitglied im Redaktionsausschuss des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder den Entwurf einer gesamtdeutschen Verfassung, war Sachverständiges Mitglied im Verfassungsausschuss des Landes Thüringen und Sachverständige in der Enquête-Kommission zur Parlamentsreform des Niedersächsischen Landtages.

Von 2002 bis 2013 war Birgit Laubach Geschäftsführerin der Heinrich-Böll-Stiftung, deren Vorläuferstiftung, die Heinrich Böll Stiftung Köln, sie mit begründet hat.

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